Stundensätze nach dem KostBRÄG 2025

JVEG-Rechner für ärztliche Sachverständige

Honorar nach Honorargruppe M1 bis M3, Rundung nach § 8 JVEG, Schreibauslagen, Fahrtkosten und Umsatzsteuer für Gerichtsgutachten berechnen. Die Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Sätze für Aufträge seit dem 1. Juni 2025. Maßgeblich ist das Datum des Auftrags (§ 24 JVEG).

Honorargruppe

Beschreibende Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge, durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad

Erforderliche Zeit

Je Tätigkeit z. B. „90“ (Minuten), „1:30“ oder „1,5 h“. Gerundet wird einmal auf die Summe.

Zeichen mit Leerzeichen, wie sie die Textverarbeitung anzeigt.

Mit eigenem Fahrzeug, Hin- und Rückweg.

Weitere Auslagen

Vergütung

0 Min. erforderliche Zeit × 98,00 €

Honorar Honorargruppe M20 Min. erforderliche Zeit, abgerechnet 0 Std. × 98,00 € · §§ 8, 9 JVEG i. V. m. Anlage 1 Teil 2
0,00 €
Netto
0,00 €
Umsatzsteuer 19 %
0,00 €
Gesamtbetrag
0,00 €

Stundensätze je Honorargruppe

Stundensätze nach Anlage 1 Teil 2 JVEG
Gruppeseit dem 1. Juni 2025vom 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2025
M1Einfache gutachtliche Beurteilungen87 €80 €
M2Beschreibende Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge, durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad98 €90 €
M3Hoher Schwierigkeitsgrad, etwa spezielle Kausalzusammenhänge, differenzialdiagnostische Probleme, Prognose oder strittige Kausalität131 €120 €

So rechnet der Rechner

  • Stundensatz: nach Honorargruppe und Datum des Auftrags (§ 9 JVEG mit Anlage 1 Teil 2, § 24 JVEG).
  • Rundung: einmal auf die gesamte erforderliche Zeit; die letzte angefangene Stunde zählt über 30 Minuten voll, sonst halb (§ 8 Abs. 2 Satz 2 JVEG).
  • Schreibauslagen: 1,50 € je angefangene 1.000 Anschläge (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG).
  • Fahrtkosten: 0,42 € je gefahrenen Kilometer (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG).
  • Umsatzsteuer: wird ersetzt, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG).

Häufige Fragen

Welche Stundensätze gelten für medizinische Gutachten?

Für Aufträge seit dem 1. Juni 2025 erhalten ärztliche Sachverständige je Stunde 87 € (M1), 98 € (M2), 131 € (M3). Für Aufträge vom 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2025 gelten 80 € (M1), 90 € (M2), 120 € (M3). Maßgeblich ist das Datum des Auftrags (§ 24 JVEG).

Wie wird die Zeit gerundet?

Abgerechnet wird die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war, sonst mit der Hälfte des Stundensatzes (§ 8 Abs. 2 Satz 2 JVEG). Gerundet wird einmal auf die Gesamtzeit, nicht je Tätigkeit.

Wie hoch sind die Schreibauslagen?

Für ein Gutachten mit Honorar nach Anlage 1 Teil 2 JVEG werden je angefangene 1.000 Anschläge 1,50 € erstattet (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG).

Was gilt für Fahrtkosten?

Bei Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs werden 0,42 € je gefahrenen Kilometer ersetzt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG). Die Reisezeit zählt zur erforderlichen Zeit.

Wer bestimmt die Honorargruppe?

Die Zuordnung ergibt sich aus der Art des Gutachtens nach Anlage 1 Teil 2 JVEG. Im Streitfall setzt das Gericht die Vergütung fest. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Gutachten-Arbeitsplatz

Zeiten beim Arbeiten erfassen, Kostenrechnung als Word-Datei exportieren.

Im Arbeitsplatz rechnen Sie mit denselben Regeln direkt aus dem Gutachten ab; die Anschläge zählt er aus dem Text. Akteninhalte bleiben auf Ihrem Gerät.

Arbeitsplatz öffnen

Hinweis: Der Rechner gibt die Regeln des JVEG vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Auftrag und die Festsetzung durch das Gericht. Für Aufträge vor 2021 und für Leistungen außerhalb von Anlage 1 Teil 2 gelten andere Sätze.